Absteckung
Übertragung der Planung in die Örtlichkeit
Der Fachbegriff „Absteckung“ steht für die Übertragung einer vorgegebenen Planung in die Örtlichkeit.
Hierbei kann es sich sowohl um Straßen, Radwege, Brücken, Gebäude, Windkraftanlagen, Biogasanlagen, Silos, Werbeanlagen oder sonstige Bauwerke handeln. So muss z.B. die Straße innerhalb des öffentlichen Straßengrundstückes gebaut werden, das Wohnhaus seinen Grenzabstand einhalten und die Garage exakt an der Grenze errichtet werden.
Fachplaner legen also Lage, Höhe und Dimensionen nach den niedersächsischen Bauvorschriften und den Vorgaben des Bebauungsplanes im Lageplan zum Bauantrag fest. Wir rechnen die Planung in das Landes- oder Ihr Werkskoordinatensystem um und übertragen die Planung auf das Baugrundstück. Ob wir Moniereisen setzten, Nägel auf Schnurgerüste schlagen oder Sicherungsrohre, Kreuze, Bolzen setzten wird mit Ihnen bzw. der ausführenden Baufirma abgesprochen.
Für alle gilt: Sie werden auf der Grundlage einer amtlichen Liegenschaftskarte geplant und genehmigt. Der jeweilige Bauherr trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Grenzabstände.
- Grobabsteckung: Bei der Grobabsteckung werden lediglich die Außenkonturen des Objektes mit Pflöcken markiert, damit der Mutterboden abgeschoben und nicht störend auf dem Baugrundstück gelagert werden kann.
- Feinabsteckung: Im Zuge der Feinabsteckung werden Markierungen mit hoher Genauigkeit eingebracht. Dies geschieht beispielsweise anhand von Schnurgerüsten.
- Höhe: Bei Bedarf übertragen wir Höhen auf das Baugrundstück und markieren diese dauerhaft.
Nach unserer Tätigkeit können Sie die Lage Ihres Projektes auf dem Baugrundstück erkennen und die Bautätigkeiten können beginnen.
Absteckungsarbeiten werden durchgeführt für: