Baumkataster

Grundlage der Dokumentation

Baumsatzungen sind in vielen Kommunen aufgehoben. Diese definierten den Schutz der Bäume.Es muss jedoch ggf. auch der Mensch vor Bäumen geschützt werden.

Herunterfallende Äste oder Bäume mit verringerter Standfestigkeit können Gefahrenquellen sein. Daher sind Grundstückseigentümer verpflichtet, alle sechs Monate den eigenen Baumbestand auf Standfestigkeit zu überprüfen (vergl. Urteil Amtsgericht Hermeskeil (AZ 1 X 228/01). Für Kommunen bedeutet dies einen erheblichen Aufwand. Hier kann die Erstellung eines Baumkatasters die Prüfarbeit und vor allem die Dokumentation der Prüfung erheblich erleichtern.

Nach einer lagegerechten Vermessung der Bäume auf öffentlichem Grund und der Vergabe einer am Baum sichtbar angebrachten Baumnummer wird ein Baumbestandsplan auf dem Hintergrund der amtlichen Karten erstellt. Im GIS-System der Kommune dokumentieren die passend dazu erstellten Datenbankeinträge den Zustand der Bäume zum Tag der jeweils letzten Prüfung. Die Standfestigkeitsprüfung wird dadurch gerichtssicher dokumentiert.

Mit Hilfe der so erhaltenen Informationen können Pflegepläne erstellt und an Fachfirmen weitergegeben werden. Führt man z.B. das zusätzliche Attribut “schützenswerter Baum” in der Datenbank ein, so ist die Basis für eine neue Baumschutzsatzung gegeben.

Der digitale Lageplan mit eingezeichneten zu prüfenden Bäumen erleichtert die Prüfungstätigkeit