Expertise mit zwei Siegeln
Nachgewiesenes Expertenwissen
Was sind eigentlich:
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure?
- Beratende Ingenieure?
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind als Träger eines öffentlichen Amtes vom jeweiligen Bundesland beliehen. Das heißt, sie sind bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben einer Behörde gleichgestellt und führen daher ein Landessiegel.
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure – kurz ÖbVI genannt – müssen zu ihrer Bestellung ein abgeschlossenes Universitätsstudium, die Referendarzeit mit anschließendem großem Staatsexamen sowie mindestens 1 Jahr berufliche Praxis nachweisen.
Eine Ausbildung also, die eine gute, qualifizierte Beratung von Antragstellern fachübergreifend bei allen Fragen rund um Grund und Boden sicherstellt.
Die Qualität der Amtsführung sowie die Abrechnung wird durch das Innenministerium als Aufsichtsbehörde regelmäßig überprüft.
Natürlich sind ÖbVI neben aller hoheitlichen Tätigkeit auch freiberuflich tätige Unternehmer. Als solche erledigen sie diverse hochwertige technische Vermessungs-, Planungs- und Beratungsaufgaben, oft auch als ….
Beratende Ingenieure sind weisungsungebundene, unabhängige, fachlich hochqualifizierte Treuhänder des Bauherren oder sonstiger Auftraggeber.
Die Sicherung der Investitionen des Bauherren steht im Vordergrund des Interesses eines Beratenden Ingenieurs. Er spart Geld durch Vermeidung unnötiger Ausgaben.
Beratende Ingenieure sind Pflichtmitglieder der Ingenieurkammern der Länder.
Die Kammer, als Körperschaft Öffentlichen Rechts, setzt vor der Eintragung als Kammermitglied eine mindestens dreijährige Berufserfahrung und z.B. untadeliges privates und berufliches Verhalten voraus. Jedes Kammermitglied unterwirft sich den Berufspflichten aus dem Kammergesetz.
Als Beratende Ingenieure führen wir das “Qualitäts”-Siegel der Ingenieurkammer Niedersachsen.