HPM ist Partner für Grundstückseigentümer
Die Berater rund um Grund und Boden
Bei der Übertragung von Grundstücken oder Grundstücksteilen stehen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure für eine unabhängige und kompetente Beratung in allen Grundstücksfragen und als Ansprechpartner für die Ausführung aller amtlichen Vermessungsarbeiten zur Verfügung:
Während die Eintragung von Kaufverträgen beim Grundbuchamt von Notaren beantragt werden, führen Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Liegenschaftsvermessungen durch und beantragen die Eintragung beim Katasteramt. Notarielle Kaufverträge werden durch Vermessung der Grenzen und Bildung neuer Flurstücke umgesetzt.
- Auskunft aus dem Liegenschaftskataster (Kartenauszüge, Eigentümerangaben)
- Amtliche Lagepläne, Lage- und Höhenpläne
- Beglaubigung von Baulasten
- Beratung bei der Festlegung neuer Flurstücksgrenzen
- Klärung der Teilbarkeit von Grundstücken durch Bauvoranfragen
- Durchführung der örtlichen amtlichen Vermessung (Grenzfeststellung, Zerlegung, Sonderung, Gebäudevermessung)
- Rechtsverbindliche Abmarkung Ihrer Grundstücksgrenzen bei unklarem Grenzverlauf oder fehlenden Grenzmarken
Ihr Grundstück ist bebaut und Sie planen einen Umbau oder Sie wollen Wohn- oder Gewerbeobjekte vermieten?
Wir erstellen durch ein Aufmaß Pläne Ihrer Immobilie, die als Grundlage für die Umbauplanung oder z.B. für die Vermietung herangezogen werden können. Bei Bedarf bescheinigen wir die Mietflächen nach DIN 277 bzw. GIF (MFG) oder Wohnflächenverordnung.
Weitere Infos unter -> Innenraumaufmaß