Bebauungspläne

Grundlagen für künftige Bebauung

Kommunen bzw. Büros für Stadtplanung stellen im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung Bebauungspläne auf.

HPM Vermessung liefert dazu:

  • Kartengrundlagen der amtlichen Liegenschaftskarten in den gewünschten Maßstäben und Ausschnitten.
  • Ergänzung der Kartenangaben durch den aktuellen Gebäudebestand
  • Nach Bedarf Aufmaß der planungsrelevanten Topographie wie Böschungen, Straßenränder bzw. -achsen, Laternen, Masten, Kanalanschluss usw.
  • Digitales Geländemodell (i.d.R. bei geringen Mehrkosten als Grundlage für die Tiefbau- und speziell die Entwässerungsplanung)
  • Abgabe in digitaler Form an Planungsbüros
  • Erteilung des Übereinstimmungsvermerkes auf dem fertiggestellten Bebauungsplan

Hinweis: Je nach Planungsziel können Texte der Bescheinigung auf dem Bebauungsplan und damit korrespondierend die Kosten variieren.

Dies beginnt im einfachsten Fall mit der Aussage: “Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskataster” bis hin zum vollständigen Text “Die Planunterlage entspricht dem Inhalt des Liegenschaftskataster und weist die städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze vollständig nach. Sie ist hinsichtlich der Darstellung der Grenzen und der baulichen Anlagengeometrisch einwandfrei. Die Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit ist einwandfrei möglich.”

Sprechen Sie uns an und wir optimieren Ihre Kosten je nach Planungsziel

Planungssicherheit durch aktuelle Geodaten und Vergleich der Karte mit der Örtlichkeit.

Nachdem von Planungsbüros der Bebauungsplan – oft auch in Verbindung mit städtebaulichen Entwürfen – aufgestellt wurde, ist es Aufgabe von HPM Vermessung, die Aufteilung der Flurstücke vorzunehmen. Hierzu werden zunächst die Straßen- und Wegeflächen nach den Bedingungen des Bebauungsplanes festgelegt. Damit entstehen zunächst Baublöcke, die je nach vorliegendem Informationsstand sofort oder zu späteren Zeitpunkten in einzelne Baugrundstücke aufgeteilt werden können.

Überlagerung von neuer Aufteilung und Bebauungsplan