Amtliche Gebäudevermessung
Gesetzliche Erfordernis zur Darstellung der Gebäude in Karten
sind nach Fertigstellung des Gebäudes erforderlich zur Eintragung des Bauwerkes in die Karten des amtlichen Liegenschaftskatasters.
Die Pflicht des jeweiligen Grundstückseigentümers oder Erbbauberechtigten zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters ergibt sich aus dem § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG).
Den Link zum NVermG erhalten Sie –> hier
Demnach müssen die Eigentümer die Erfassung und Eintragung ihrer Gebäude dann veranlassen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse verändert haben. Die Aktualisierung ist kostenpflichtig und wird nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) von allen Vermessungsstellen in gleicher Weise abgerechnet.
Den Link zur KOVerm erhalten Sie –> hier
Zeitnahes Ergänzen der amtlichen Liegenschaftskarte ist gesetzlich gefordert, da die amtliche Karten Grundlage aller Geobasisdaten und damit Grundlage für jegliche Planung sind.