Kosten
gemäß Kostenordnung des Landes Niedersachsen
Alle Aufgabenträger nach dem Niedersächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (NVermG) erbringen die dort vorgegebenen amtlichen Leistungen in vergleichbarer Weise. Daher sind die Gebühren für amtliche Vermessungsleistungen auch für alle Aufgabenträger identisch zu erheben. Dies regeln die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) sowie Auslagen gemäß Niedersächsischem Verwaltungskostengesetz (NVerwKostG) in der jeweils gültigen Fassung.
Grundlage sind i.d.R. Wertgebühren. Die Vermessung eines Mehrfamilienhauses mit vier Ecken ist danach teurer als ein vergleichbares Einfamilienhaus und dieses teurer als eine Garage. Wesentliche Teile von Grundstücksvermessung sind der Wert des Grundstücks und die Anzahl der zu vermessenen Punkte. In die Berechnung fließt nicht ein, wie lange die Arbeiten vor Ort und bei nachfolgender Auswertung dauern. Eine Benachteiligung von Bürgern in Gebieten mit schlechten Katasterunterlagen wird so ausgeschlossen.
In die Berechnung der Kosten gehen die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblichen Werte ein.
Den Inhalt der Kostenordnung können sie –> hier nachlesen. Insbesondere wird die Anlage 1 – Gebührenverzeichnis von Interesse sein. Dieses können Sie links in der Navigationsleiste auswählen.
Schöner lesbar sind die Erläuterungen zur Kostenordnung in der Broschüre “Kein Buch mit sieben Siegeln“, hier werden anhand konkreter Vermessungsleistungen die Kosten exemplarisch erläutert.